Anmeldung für die Musikschule
Sie möchten Ihr Kind oder sich selber für den Musikunterricht anmelden? Informieren Sie sich über die Aufnahmebedingungen und über die Tarife der Musikschule Region Willisau.
Anmeldeschluss für das Schuljahr 2023/24 ist der 1. Mai 2023.
Der Unterricht findet auf der Grundlage der Schulordnung und des Reglements der Musikschule Region Willisau statt. Beide Dokumente können auf unserer Website heruntergeladen werden.
An der Musikschule Region Willisau werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterrichtet. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder bis zum festgelegten Anmeldeschluss schriftlich an. Bei einer verspäteten Anmeldung nach dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Die Anmeldung ist verbindlich für ein ganzes Schuljahr. Die Aufnahme erfolgt jeweils auf Schuljahresbeginn. Über eine Aufnahme während des Schuljahres entscheidet die Musikschulleitung. Mit der Unterschrift anerkennen die Unterschriftsberechtigten die Statuten, das Reglement und die Schulordnung der Musikschule Region Willisau. Bei Rücktritt vom Vertrag bis zum 30. Juni wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 erhoben. Bei Rückzug der Anmeldung ab 1. Juli bis 30. September werden 50 % des Schulgeldes verrechnet. Bei Rücktritt ab 1. Oktober sind 100 % fällig. Ein Austritt während des Schuljahres ist nur aus gesundheitlichen Gründen oder bei Wegzug möglich. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson oder Unterrichtszeit. Die Zuteilung der Lernenden erfolgt durch die Musikschulleitung. Anmeldeschluss ist der 1. Mai 2023.
Die Stundenplaneinteilung für den Instrumental- und Gesangsunterricht erfolgt bis spätestens Ende Sommerferien durch die zugeteilte Lehrperson.
Der Instrumental- und Gesangsunterricht beginnt in der 1. Schulwoche. Grundschule und Ensembles starten in der 2. Schulwoche. Während den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen fällt der Musikschulunterricht aus. Der Mittwochnachmittag und schulfreie Halbtage gelten als Unterrichtstage. Konstantes Üben und regelmässiger Unterrichtsbesuch sind Voraussetzung und Bedingung für einen erfolgreichen Unterricht. Voraussehbare und begründete Absenzen sind der Lehrperson vorhergehend zu melden. Nach mehreren unentschuldigten Absenzen kann ein Ausschluss ohne Entschädigung erfolgen.
Offene Fragen
Haben Sie offene Fragen zum Musikunterricht, zur Anmeldung oder zu den Tarifen?